Doping ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.
Es gibt keine von der NUFA veranlasste Dopingkontrollen.
Die NUFA vermittelt jedem Spieler gegen Zahlung einer Gebühr von 1 Mio. € eine Doping Fachfrau / einen Doping Fachmann.
Für durch Doping verursachte (eventuell auch) gesundheitliche Schäden eines Spielers haftet der betreffende Spieler selbst. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vormund.
DOPING
NUFA