Doping ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.


Es gibt keine von der NUFA veranlasste Dopingkontrollen.


Die NUFA vermittelt jedem Spieler gegen Zahlung einer Gebühr von 1 Mio. € eine Doping Fachfrau / einen Doping Fachmann.


Für durch Doping verursachte (eventuell auch) gesundheitliche Schäden eines Spielers haftet der betreffende Spieler selbst. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vormund.


DOPING

NUFA